Was muss eine zukunftsfähige Klimapolitik leisten?
Laut Radermacher nimmt das Bundesverfassungsgericht in Sachen Klimapolitik eine aus logischen bzw. naturwissenschaftlichen Gründen wenig überzeugende Position ein: “Diese gründet auf der Vorstellung, die verfassungsrechtlich gebotene Schutzpflicht ließe sich im Klimabereich dahingehend konkretisieren, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2°C, möglichst auf unter 1,5°C („Paris–Ziel“) gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Dies sei der Auftrag an die deutsche Politik. Es liegt jedoch nicht in der Macht der deutschen Politik, die Einhaltung dieses nur global erreichbaren Ziels sicherzustellen. Ferner ist es mehr als fraglich, ob die bisherigen deutschen Klimaschutzmaßnahmen überhaupt die richtigen sind, um spürbar zu weltweiten CO2–Minderungen beizutragen.” erläutert er in seiner Stellungnahme. In einem Interview mit Bert Beyers spricht er zudem über heute schon mögliche aber politisch nicht geförderten Beimischung von klimaneutralem synthetischen Kraftstoff zum regulären Kraftstoff. Die Stellungnahme zum BGH-Urteil sowie das Interview lesen Sie hier:
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