Handlungsempfehlungen für die Verbraucherpolitik

Die Diskussion um die Verknüpfung von Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz wird bereits seit Jahrzehnten geführt. Im Zuge des von der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen proklamierten “European Green Deals” soll nun auch das Europäische Verbraucherrecht auf mehr Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. Die Anstrengungen der Europäischen Kommission konzentrieren sich auf die Schaffung von Regeln zur Reparierbarkeit von Produkten sowie auf das sogenannte Recht auf Reparatur. Vor diesem Hintergrund hat der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) den Policy Brief “Recht auf Reparatur” erstellt und ihn am 29. September 2022 an die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Steffi Lemke, übergeben.

“Der Weltressourcenrat zeigt auf, dass die Klimaziele nur mit Materialeffizienzstrategien auf Produkt- und Dienstleistungsebene zu erreichen sind. Reparatur ist im Kanon dieser Strategien ein wichtiger Hebel – ihr Beitrag zur Klimawende muss im Konzert dieser Strategien wie etwa Wartung, Sharingmodelle und Refurbishment bewertet werden. Dafür benötigen wir die Einführung des digitalen Produktpasses, ein Monitoring der Klimawirkung und Experimentierräume, die eine Nachjustierung des Zusammenspiels von Kreislaufstrategien und Regulierung erlauben”, so Prof. Dr. Christa Liedtke, SVRV-Ratsmitglied, Autorin des Policy Briefs und Leiterin der Abteilung Nachhaltiges Produzieren und Konsumieren am Wuppertal Institut.

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