In Verantwortung für die künftigen Generationen
Wir feiern aktuell “75 Jahre Grundgesetz“. Die Verfassung ist unsere Rahmenordnung für die Politik. Nach dem Umweltstaatsziel des Art. 20a GG steht Deutschland in der Pflicht, einen wirksamen Beitrag zum Schutz der Biodiversität leisten. International wird das Montrealer Global Diversity Framework (GDF) in Anlehnung an das Klimaabkommen zu Recht als ein „Paris moment for biodiversity“ bezeichnet. In Anlehnung an den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts ist der Gesetzgeber gemäß Art. 20a GG in der Pflicht, nach dem Vorbild des Klimaschutzgesetzes ein Leitgesetz für den Biodiversitätsschutz zu erlassen. Und die Bundesregierungist im Rat der EU in der Pflicht, das vom Europäischen Parlament gebilligte Europäische Naturschutzgesetz zu unterstützen.