Klimaschutzurteil

Das Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts. Weichenstellend?

Das deutsche Klimaschutzgesetz von 2019 ist teilweise verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht begründet sein Urteil damit, dass ausreichende Vorgaben für die Minderung der Emissionen ab 2031 fehlten. Wie ordnen Mitglieder des Club of Rome das Urteil ein?

Club of Rome Deutschland Mitglieder zum Klimaschutzurteil

Fabian Brandt, Kommunikationsexperte & Fotograf

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist bahnbrechend. Aufbauend auf der Arbeit von frühen Pionieren der Umweltbewegung wie dem Club of Rome, Greenpeace und politischen Vordenkern, der neuen Klima-Initiative von US-Präsident Biden und natürlich der mutigen und wichtigen Fridays-for-Future Bewegung dürfte nun der „Sog“ in Richtung Klimaschutz nicht mehr aufzuhalten sein. Er dürfte jetzt schnell so stark werden, dass dem politischen und industriellen Mainstream nichts anderes übrig bleiben dürfte, als mitzugehen oder Blockadehaltungen aufzugeben.

Worauf es jetzt entscheidend ankommt ist,

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in den Bemühungen um das 1,5 Grad-Ziel nicht nachzulassen – und in der Breite der Gesellschaft für die Akzeptanz der resultierenden Maßnahmen zu werben. Langfristig wird es beim Klimaschutz nur Gewinner geben, aber kurzfristig auch Verlierer. Wir müssen jetzt die Unvermeidbarkeit von Veränderungen einerseits aufzeigen, aber andererseits auch die enormen wirtschaftlichen und kulturellen Chancen.

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Peter Schwarzenbauer, ehm. Vorstand BMW AG

Dieses Urteil ist was für die Geschichtsbücher und wird hoffentlich zum Vorbild für alle Länder weltweit.
Jeder sollte jetzt sein Gewissen befragen, ob er im Sinne dieses Urteils sein Tun ausrichtet.


Prof. Dr. Estelle Herlyn, Leiterin des KompetenzCentrums für Nachhaltige Entwicklung, FOM Hochschule

Mit seinem Urteil unterstreicht das Bundesverfassungsgericht die Tatsache, dass die bisherigen Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes unzureichend sind: Eine Erreichung des 2°C- oder gar 1,5°C-Ziels ist in weiter Ferne oder sogar illusorisch.

Mit dem Argument der Freiheitsgefährdung der jungen Generation wird die deutsche Politik aufgefordert, den Minderungspfad für die Jahre 2030 – 2050 zu konkretisieren und die großen Anstrengungen nicht in die Zukunft und damit auf die jungen Menschen zu verschieben. All das im Sinne intergenerationeller Gerechtigkeit.

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Völlig außer Acht gelassen wird jedoch die Frage intragenerationeller Gerechtigkeit. Wie so häufig werden Gerechtigkeitsfragen zwischen Nord und Süd, also zwischen Industrieländern einerseits und Entwicklungs- und Schwellenländern andererseits, ausgeblendet.

Diese sind jedoch für eine erfolgreiche Bekämpfung des Klimawandels von essentieller Bedeutung. Die hohen Emissionen und Dynamiken liegen nicht in Deutschland, das für nur knapp 2% der weltweiten Emissionen verantwortlich ist. Die Rolle Deutschlands sollte deshalb darin liegen, mit seinen finanziellen Mitteln und seinem technologischen Knowhow zum weltweiten Klimaschutz beizutragen und so wesentlich effektivere und effizientere Beiträge zu liefern als es bei einer reinen Fokussierung auf nationale Maßnahmen der Fall ist (Klima-Nationalismus). Die Zukunftsperspektiven der jungen Generation eines Landes, das für den Klimaschutz bereit zu sein scheint die Wettbewerbsfähigkeit seiner Ökonomie beliebig aufs Spiel zu setzen, erscheinen wenig rosig.

Solange die bis heute ungelöste Gerechtigkeitsfrage zwischen Nord und Süd nicht angegangen wird, wird es keinen erfolgreichen Klimaschutz geben – egal wie sehr Deutschland seine nationalen Klimaziele verschärft. Über die Lebenswelt der zukünftigen Generationen wird nicht in Deutschland entschieden.
Es wird in 2022 50 Jahre her sein, dass Indira Ghandi bei der ersten UN-Umweltkonferenz in Stockholm auf das Anliegen einer nachholenden wirtschaftlichen Entwicklung hinwies, die nicht durch den Umweltschutz verhindert werden dürfe. Es ist an der Zeit, endlich entsprechend zu handeln.

Wenn die Welt keine Mittel und Wege findet, (nachholende) wirtschaftliche Entwicklung und Umwelt- und Klimaschutz miteinander zu verbinden, werden die Kohlekraftwerke der Welt weiterlaufen und ausgebaut werden – auf Kosten der jungen Generation in Deutschland und überall auf der Welt. 

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Prof. Dr. Christian Calliess, Rechtswissenschaftler

Besser spät als nie: Das Bundesverfassungsgericht überwindet seine restriktive Rechtsprechung beim Zugang zum Gericht und entscheidet erstmals inhaltlich über Klimaklagen. Damit erlöst es den Klimaschutz aus seinem verfassungsrechtlichen Schattendasein. Denn bisher kam es nie zu einer inhaltlichen Prüfung des einschlägigen Staatsziels Umweltschutz (Art. 20a GG), das ausdrücklich auch den Schutz der „künftigen Generationen“ umfasst. Nun hat das BVerfG im Rahmen der Beschwerdebefugnis eine Verletzung von Schutzpflichten für die Grundrechte auf Leben, Gesundheit und Eigentum mit dem Umweltstaatziel des Art. 20a GG verkoppelt und damit eine generationsübergreifende Perspektive auf die Klimapolitik ermöglicht und eingefordert.

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Nach mehr als einem Vierteljahrhundert wird damit das im Jahre 1994 in das Grundgesetz eingeführte Umweltstaatsziel des Art. 20a GG wachgeküsst und aus seinem verfassungsgerichtlichen „Dornröschenschlaf“ erweckt. Überdies wird – in Analogie zum vom BVerfG anerkannten Grundrecht auf das soziale Existenzminimum – auch ein Grundrecht auf das ökologische Existenzminimum anerkannt. Das ist wichtig: Denn beim Grundrecht auf das ökologische Existenzminimum ist der Maßstab mit Blick auf die planetaren Grenzen klar. Zu diesen zählt das im Pariser Klimaabkommen vereinbarte 1,5-2 Grad-Ziel, zu dem Abstand gehalten werden muss.

Bei alledem knüpft das BVerfG an die Erkenntnisse der Erdsystemwissenschaften zum Klimawandel und den sog. Budgetansatz an. Auf dieser Basis wird deutlich, dass die planetaren Grenzen im Rahmen von Art. 20a GG eine Rolle spielen: Wenn wir bestimmte Grenzen bei der Erderwärmung reißen, dann kommt es zu irreversiblen Prozessen, den Kipppunkten, die wir nicht mehr kontrollieren können. Deshalb muss der Gesetzgeber ein verbindliches, wirksames und in sich kohärentes Schutzkonzept entwickeln, dieses kontrollieren und kontinuierlich nachbessern. Anknüpfungspunkt ist das Klimaschutzgesetz. Dementsprechend muss dieses gewährleisten, dass wir die planetaren Grenzen nicht überschreiten und zu diesen im Lichte des Art. 20a GG immanenten Vorsorgeprinzips „Abstand halten“.

Das alles ist neu und hat weitreichende Folgen, denn damit lässt sich nun überprüfen, ob der Gesetzgeber seiner Pflicht zum Klimaschutz wirklich nachkommt und wirksam von einer Überschreitung der planetaren Grenze des 1,5-2 Grad-Ziels wegsteuert.

Redaktioneller Hinweis:

“Jetzt handeln, sonst droht später eine Ökodiktatur”
Prof. Calliess im Interview zum Thema, hier.

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Prof. Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker, Naturwissenschaftler

Ich bin beeindruckt und froh über das Urteil. Es ist wohl eindeutig nicht eine „lediglich“ politische Frage, sondern eine verfassungsrechtliche, ob man künftigen Generationen schwarze Jahrzehnte zumutet oder rechtzeitig Vorsorge für die ökologische Seite der Zukunft betreibt. Unsere Demokratieauffassung war bisher zu stark auf den meist kurzfristigen „Volkswillen“ ausgerichtet. Ich spreche manchmal von „Jetzt-Besoffenheit“ unserer Kultur.


Uli Mayer-Johanssen, Designerin & Markenexpertin

Freiheit und Verantwortung sind ein untrennbares Gespann.

Erst eine Klage jener, die ihre Zukunft zunehmend bedroht sehen und die mit „umfassenden Freiheitseinbußen“ rechnen, hat das Bundesverfassungsgericht den Verantwortlichen deutlich gemacht, so geht es nicht! Man kann es sich nicht einfach machen und die auflaufenden Kosten und Mühen der nächsten Generation überlassen.

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Ein wegweisender Richterspruch, der dem beliebten Mittel der Politik, kurzfristig Lösungen zu schaffen, um keine Wählerstimmen zu gefährden und auf das kurze Gedächtnis der Wähler zu spekulieren. Diesem probaten Mittel werden angesichts einer drohenden Klimakatastrophe endlich Grenzen gesetzt. Das BVG hat sich nicht blenden lassen. Unmissverständlich hat es deutlich gemacht: Klimaschutz ist notwendig für unser aller Leben, für unser Überleben.

Schuld trifft immer nur die Anderen und alle zeigen mit dem Finger auf den Anderen. All die erfreuten Kommentare aus der Politik machen stutzig und Luisa Neubauer, die Fridays for Future Aktivistin bemerkte zu recht: „Es ist wirklich scheinheilig, wie sämtliche Regierungsparteien sich über das Urteil freuen – als ob Leute dann vergessen würden, dass wir nur geklagt haben, weil besagte Regierungsparteien ihren Job nicht gemacht haben.“

Wie lange wird es noch funktionieren, dass wir uns als Vorreiter des Umweltschutzes feiern lassen und gleichzeitig sowohl auf nationaler wie auf EU-Ebene entsprechende Vorhaben blockiert werden?

Ohne Verantwortung keine Freiheit… Ein Tag und ein Urteil, das Hoffnung gibt.

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Dr. Dirk Hamann, Rechtsanwalt & Unternehmer

Ein Urteil mit Signalwirkung und Ausstrahlung auf ALLE Entscheidungsträger in Politik, Wirtschaft und Verbänden: Das Prinzip der Vorausschau, Enkeltauglichkeit und Generationengerechtigkeit sollte jetzt etabliert sein für ALLE Massnahmen in ALLEN Bereichen, die sich auf Umwelt und Klima auswirken können.

Ein Meilenstein.


Dr. Daniel Dahm, Naturwissenschaftler & Unternehmer

Dass erstmals eine Umweltklage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg hat, ist schon allein ein großartiges Signal für alle, denen Nachhaltigkeit und Klimaschutz wirklich wichtig sind und die sich seit Jahren dafür engagieren. Endlich wird mit dem Märchen aufgeräumt, dass Deutschland hier ambitioniert voranginge, der deutsche Hochmut ist hier besonders unerträglich. Es ist bislang anders herum: wir sind der Bremsklotz für eine zukunftsfähige Entwicklung, nicht nur in Europa. Bislang hat Deutschland Exportinteressen und Finanzprofite vorrangig gegenüber Generationengerechtigkeit und Klimaschutz gestellt.

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Nun ist grundrechtlich ganz klar, dass Nullemissionen viel früher nötig sind, als bisher anvisiert. Es ist endlich verfassungsrechtlich klargestellt, dass die physischen Grundlagen menschlicher Existenz (und damit die gesellschaftlichen Grundlagen der Demokratie) politisch nicht aufs Spiel gesetzt werden dürfen. Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und das Paris-Ziel sind grundrechtlich verbindlich und nicht nur Narrative. Doch jetzt geht es erst richtig los, denn nun müssen wir praktisch handeln, den ordnungspolitischen Rahmen anpassen, so dass nachhaltiges Wirtschaften auch unternehmerisch zum Wettbewerbsvorteil wird. Nachhaltigkeit beginnt dort, wo wir keinerlei ökologische Schaden mehr auslagern und darüber hinaus Nutzen, also „good impact“ externalisieren. Das bedeutet ein wechselwirksam stärkendes Zusammenspiel zwischen Wirtschaft und natürlichen Lebensgrundlagen. Nun ist eine Regenerative Ökonomie gefordert. Die Steilvorlage hierfür liefert auch die 2021 ausgerufene Decade on Ecosystem Restoration der United Nations. Los geht’s.

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Jörg Geier, Strategieberater & Speaker

Ein wichtiges Urteil mit Signalwirkung: Das Bundesverfassungsgericht gibt in Sachen Klimaschutz den Takt vor und stellt der Exekutive ein schlechtes Urteil in Sachen Generationengerechtigkeit und Klimapolitik aus. Deutschlands oberstes Gericht fordert damit auch klare und verbindliche Leitplanken für Unternehmen, damit sich diese mit ihren Geschäftsmodellen auf ökologische Herausforderungen einstellen können und somit zukunftsfähig bleiben.


Dr. Petra Künkel, Geschäftsführerin Collective Leadership Institute & Vorstandsmitglied Internationaler Club of Rome

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Nachbesserung des Klimaschutz ist ein historischer Meilenstein, nicht nur weil es die Bundesregierung zwingt, den Klimaschutzpfad erheblich stringenter und nachvollziehbar zu machen. Es weist zugleich in eine Zukunft, in der diejenigen ihre Rechte geltend machen können, denen sie oft verwehrt werden – junge Menschen und zukünftige Generationen. Damit ist es nicht nur ein Urteil, das konkrete Konsequenzen für die Politik hat, es zeigt, dass Verantwortung für unseren Planeten und die Menschen, die auf ihm leben werden, im Rahmen unserer Verfassung einklagbar ist. Das ist zukunftsweisend. Herzlichen Glückwunsch an die mutigen Pioniere, Vordenkerinnen und ihre Unterstützer*innen.


Prof. Dr. Maximilian Gege, Ehrenvorsitzender, B.A.U.M. e.V.

Ein fast historisches Urteil mit weitreichender Bedeutung für den so zwingend notwendigen vorsorgenden Klimaschutz. Alle Akteure, darunter ja auch der Club of Rome können sich in ihrer Arbeit bestätigt fühlen und bekommen durch dieses Urteil mächtigen Rückenwind. Die Politik hat jetzt klaren Druck zum konkreten Handeln, die ersten Reaktionen belegen dies eindeutig.
Und: Das Urteil kommt zwar spät, aber noch zu einem Zeitpunkt, wo die Gesellschaft insgesamt noch zu einer umfassenden Dekarbonisierung und einem Paradigmenwechsel beitragen kann.


Prof. Dr. Mojib Latif, Klimaforscher

Das Urteil ist durchaus sachgerecht. Wir haben gemäß des Klimavertrags von Paris ein bestimmtes CO2 Budget, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Das heißt wir müssen den CO2 Ausstoß massiv reduzieren und wenn wir das zu spät tun, müssen wir gewissermaßen einen Crashkurs fahren und das würde die nachfolgenden Generationen extrem belasten. Ich gehe deshalb davon aus, dass jetzt nach dem Urteil der Kohleausstieg früher kommen wird, als bisher geplant. Es ist sowieso auch aus ökonomischer Sicht ratsam, weil durch den steigenden Preis für CO2 Ausstoß Kohle immer teurer wird. Langfristig betrachtet geht es um den Erhalt unseres Wohlstands und das geht eben nicht mit den alten Technologien,

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sondern nur mit neuer Technologie. Und auch mit Blick auf die Steuern: Wer zahlt die Hilfen für die Landwirtschaft? Wer zahlt die Hilfen für die Forstwirtschaft? Wer zahlt für die klimabedingten Schäden? Und damit uns diese Kosten irgendwann nicht völlig überfordern, liegt die Chance darin, jetzt wirklich schnell zu versuchen die Erderwärmung zu bremsen.

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Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. Franz Josef Radermacher, Leiter des Forschungsinstituts für angewandte Wissensverarbeitung/n (FAW/n)

Das Gericht nimmt eine aus logischen bzw. naturwissenschaftlichen Gründen wenig überzeugende Position ein: Diese gründet auf der Vorstellung, die verfassungsrechtlich gebotene Schutzpflicht ließe sich im Klimabereich dahingehend konkretisieren, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2°C, möglichst auf unter 1,5°C („Paris-Ziel“) gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Dies sei der Auftrag an die deutsche Politik. Es liegt jedoch nicht in der Macht der deutschen Politik, die Einhaltung dieses nur global erreichbaren Ziels sicherzustellen. Ferner ist es mehr als fraglich, ob die bisherigen deutschen Klimaschutzmaßnahmen überhaupt die richtigen sind, auch nur zu weltweiten CO2-Minderungen spürbar beitragen. Wie hoch ist die CO2-Wirkung je eingesetztem Euro? Gibt es nicht viel wirkungsvollere Ansätze?

Zur gesamten Analyse


Prof. Dr. Christian Berg, Redner & Autor

Die eigenen Freiheiten enden dort, wo die Freiheit anderer eingeschränkt werden. Ich finde es bemerkenswert, dass das BVerfG diese fundamentale Einsicht hinsichtlich des Klimaschutzes auch für die intertemporale Verteilung von Kosten und Risiken des Klimawandels zur Geltung bringt. In einem moralischen Sinne ist aus meiner Sicht ohnehin so zu argumentieren, aber dass dies nun auch verfassungsrechtlich geschieht, ist ein großer Meilenstein für den Klimaschutz.“


Prof. Dr. Uwe Schneidewind, Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal

Auch für den kommunalen Klimaschutz ist das gestrige Urteil bedeutend: Die nötigen Bundes-Nachbesserungen werden auch in die Städte ausstrahlen. Zudem spricht jetzt vieles dafür, Klimaschutz als “Pflichtaufgabe” von Kommunen zu verstehen.


Prof. Dr. Claudia Kemfert, Energieökonomin

Die Karlsruher Richter*innen machen den wissenschaftlichen Kenntnisstand zur Grundlage ihres Urteils und zitieren über 40-mal aus dem letzten Gutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen. Notwendige Grundlage aller politischen Entscheidungen müsse das maximale Treibhausgasbudget sein, das uns in Deutschland gemäß der Klima-Beschlüsse von Paris noch zur Verfügung steht. Wir müssen genauso weit denken, wie unser Handeln wirkt. Denn in den nächsten zehn Jahren, fällen wir irreversible Entscheidungen für die nächsten Jahrtausende.

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Das Bundesverfassungsgericht hat diese Dimension der politischen Verantwortung spektakulär ins Licht der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Das Urteil schafft endlich juristische Klarheit und macht deutlich, dass Freiheit nicht nur immer die Freiheit der anderen, sondern eben auch die Freiheit der künftigen Menschen meint. Dies Rechts- und Verantwortungsverständnis konsequent zuende gedacht bedeutet konkret: Klimaschutz duldet keinen Aufschub. Rasches Handeln ist erforderlich. Klimaschutz-Bremser adé!

(Auszug aus Gastbeitrag bei der Frankfurter Rundschau)

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Friedrich Führ, Rechtsanwalt & Mediator

Die Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft hin zu Klimaneutralität ist spätestens jetzt verbindliches Programm für die nächsten Jahrzehnte! Sektionsübergreifend sind alle gefordert, ihre Produktionsweise und ihr Konsumverhalten neu auszurichten und das verlangt einen tiefgreifenden Wandel innerhalb von Unternehmen und Organisationen.

Zwar richtet sich das Urteil zuerst an den Gesetzgeber, dem vorgehalten wurde, nicht genug getan zu haben. Und erste Wirkungen und Konsequenzen kündigen sich bereits an.

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Diese Entwicklung gilt es zu fördern und zu gestalten. Das Urteil richtet sich aber auch an die gesamte deutsche Wirtschaft und an alle Bürger. Wir werden daran erinnert: an das seit 1994 in Art. 20 a im Grundgesetz verankerte Staatsziel eines generationenübergreifenden Umweltschutzes, dass jetzt endlich ernster genommen werden wird. Im Urteil werden Kriterien für einen rechtzeitigen Klimaschutz aufgestellt, die nunmehr verbindlich sind. Damit wird einer jahrzehntelangen Entwicklung Rechnung getragen, die nun auch verfassungsrechtlich als verbindlich anerkannt ist.

Bei aller Freude muss klar sein, dass die eigentliche Arbeit erst vor uns liegt: die Umsetzung der Vorgaben in Politik und Gesellschaft muss jetzt vorangetrieben, abgestimmt und gestaltet werden. Dabei ist der politische Prozeß verpflichtet, künftige Generationen im Blick zu haben. Dieses wegweisende Urteil wurde einstimmig gefasst. Auch das eine Ermutigung!

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Tina Teucher, Mitglied TT30 & Speakerin

Alles nach 2030 scheint vielen Menschen noch weit weg, aber JETZT werden die Weichen für eine lebenswerte Zukunft gestellt. Wenn wir mal überlegen, wie kurz uns das Jahr 2010 erst her erscheint! Genauso schnell wird das Jahr 2030 uns einholen – und es braucht Strategien für ein Danach. Insofern ist das Urteil des BVerfG zum Klimaschutzgesetz wirklich zukunftsweisend. Nachhaltigkeitsthemen erhalten immer mehr Aufmerksamkeit in Rechtsrahmen – u.a. wird bereits an verschiedenen Stellen diskutiert, „Ökozid“ als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzuordnen. Diese Debatte ist der nächste Schritt.


Dr. Eckart von Hirschhausen im Gespräch mit Christoph Bals

Dr. Eckart von Hirschhausen, Mitglied der Deutschen Gesellschaft Club of Rome, führte für seine Stiftung “Gesunde Erde, Gesunde Menschen” ein Interview mit Christoph Bals zum Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts.


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